Abschreibungen (AfA = Absetzung für Abnutzung) ermöglichen es dir, den Wertverlust deiner Immobilie steuerlich geltend zu machen – und so deine jährliche Steuerlast zu senken.
Es gibt zwei Hauptformen der Abschreibung:
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Lineare Abschreibung
Für vermietete Wohnimmobilien beträgt die reguläre AfA derzeit 3 % jährlich über 33 Jahre (bei Baujahr ab 2023). Bei älteren Immobilien gilt meist 2 % über 50 Jahre. Abschreibbar ist nur der Gebäudewert, nicht der Bodenwert. -
Sonderabschreibung
Für bestimmte Investitionen – z. B. Denkmalschutz-Immobilien oder energetische Sanierungen – gibt es zusätzliche steuerliche Vorteile. Diese kannst du über mehrere Jahre verteilt zusätzlich zur regulären AfA absetzen (z. B. 9 % über 8 Jahre, danach 7 %).
Wichtig: Die Höhe der Abschreibung hängt von Baujahr, Nutzung und ggf. Förderprogrammen ab. In OVIMMO wird die AfA automatisch berechnet, sobald du Immobilientyp und Baujahr eingibst.

