Abschreibungsmöglichkeiten

Abschreibungen (AfA = Absetzung für Abnutzung) ermöglichen es dir, den Wertverlust deiner Immobilie steuerlich geltend zu machen – und so deine jährliche Steuerlast zu senken.

Es gibt zwei Hauptformen der Abschreibung:

  • Lineare Abschreibung
    Für vermietete Wohnimmobilien beträgt die reguläre AfA derzeit 3 % jährlich über 33 Jahre (bei Baujahr ab 2023). Bei älteren Immobilien gilt meist 2 % über 50 Jahre. Abschreibbar ist nur der Gebäudewert, nicht der Bodenwert.

  • Sonderabschreibung
    Für bestimmte Investitionen – z. B. Denkmalschutz-Immobilien oder energetische Sanierungen – gibt es zusätzliche steuerliche Vorteile. Diese kannst du über mehrere Jahre verteilt zusätzlich zur regulären AfA absetzen (z. B. 9 % über 8 Jahre, danach 7 %).

Wichtig: Die Höhe der Abschreibung hängt von Baujahr, Nutzung und ggf. Förderprogrammen ab. In OVIMMO wird die AfA automatisch berechnet, sobald du Immobilientyp und Baujahr eingibst.

OVIMMO Author

Geschrieben von
Fiete Jorsen | OVIMMO Redaktion

Geschrieben am 11. September 2025

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